
Mit diesen Worten, die der ersten Fassung der Satzung unseres Vereins entnommen wurden, beginnt im Jahre 1920 die Geschichte des Friedhofsverein Schladern e.V., des Trägers und Eigentümers des Schladerner Waldfriedhofs.
Seit Gründung des Vereins wurde und wird besonderer Wert darauf gelegt, daß Beisetzungen auf dem Waldfriedhof auch für weniger vermögende Familien bezahlbar bleiben. Voller Stolz können wir sagen, daß dem Verein dies seit fast einhundert Jahren gelingt und Beisetzungen auf unserem Friedhof erheblich günstiger durchgeführt werden können, als auf den kommunalen oder städtischen Friedhöfen der näheren Umgebung.
Geschichte
Ehemalige Vorsitzende
Albert Schneider
1920 bis ?
Karl Walter
1947 bis 1953
Peter Hundhausen
1953 bis 1961
Wilhelm Müller
1961 bis 1971
Otto Fuchs
1971 bis 1976
Willi Theis
1976 bis 1991
Günter Schmidt
1991 bis 1992
Eberhard Adlung
1992 bis 2012
Stefan Becker
2012 bis 2018
Wolfgang Diel
2018 bis 2021
Thomas Weber
2021 bis 2024
Mitgliedschaft und Vorausverfügung
Mitgliedschaft im Friedhofsverein Schladern
Seit Bestehen des Friedhofsvereins war das Recht auf Bestattung auf dem Waldfriedhof Schladern verstorbenen Vereinsmitgliedern vorbehalten. Der Beitritt zum Verein war ausschließlich den Bürgern von Schladern möglich.
Im Sommer 2013 wurde eine weitreichende Änderung der Vereinssatzung beschlossen, die auch die Beisetzung von Verstorbenen, die nicht Mitglieder des Vereins waren, zulässt. Darüber hinaus wurde die in der Satzung festgelegte Beschränkung, daß ausschließlich Bürgerinnen und Bürger von Schladern Mitglieder des Friedhofsverein Schladern e.V. werden konnten, aufgehoben. Die Vereinsmitgliedschaft steht seitdem allen Einwohnern sowohl der Gemeinde Windeck als auch der Nachbargemeinden offen.
Für einen Jahresbeitrag von lediglich 30 € und einer einmaligen, bei Eintritt in den Verein zu entrichtenden Aufnahmegebühr, gelten die Gebühren für Mitglieder.
Die Satzung in ihrer aktuellen Fassung und das Formulare für einen Vereinsbeitritt einschließlich SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier herunterladen.
Vorausverfügungen
Sie möchten Ihren Angehörigen die Kosten für Ihre Bestattung so weit wie möglich ersparen oder möchten sicher gehen, dass Sie an einem schönen Ort zur letzten Ruhe gebettet werden?
Das ist kein Problem!
Alle Bestattungsarten für Beisetzungen auf dem Waldfriedhof Schladern und die vom Friedhofsverein Schladern e.V. für die Beisetzung zu erbringenden Leistungen können im Voraus vertraglich festgelegt und bezahlt werden.
Gebühren
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Gebühren sowohl über die von uns angebotenen Bestattungsarten als auch über unsere sonstigen Leistungen geben. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Unsere vollständige Gebührenordnung senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.
