Liebe Mitglieder des Schladerner Friedhofsvereins,

 

nach vielen Jahren der Beitragsstabilität — die letzte Anpassung des Mitgliedsbeitrages erfolgte im Frühjahr 2007 von 21,50 € auf 22 € — sieht sich der Verein aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung leider gezwungen, den Jahresbeitrag ab 2023 zu erhöhen.

 

Auf der Jahreshauptversammlung am 7. September 2022 wurde der Beschluss gefasst, den Mitgliedsbeitrag

 

ab dem 1. Januar 2023 auf 30 Euro

 

anzuheben.

 

Wenn Ihr Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wird, bleibt alles wie bisher. Sollte sich Ihre Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, bitten wir um Mitteilung der neuen IBAN bis spätestens zum 10. März 2023. 

 

Sollten Sie ihren Beitrag per Dauerauftrag oder per Überweisung zahlen, bitten wir Sie, den geänderten Jahresbeitrag bei zukünftigen Zahlungen zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhofsverein Schladern e. V.

-Der Erweiterte Vorstand-     

 

GESTALTUNG VON PFLEGEFREIEN GRABSTÄTTEN

 

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unseres Friedhofs,

 

im  vergangenen Jahr wurden verschiedene Anliegen und Fragen bezüglich der Gestaltung der pflegefreien Grabstätten an den Vorstand des Friedhofsvereins herangetragen. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um zu einigen der aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. 

 

***

 

Bei welchen Bestattungsformen handelt es sich um pflegefreie Grabstätten?

 

Zu den pflegefreien Grabstätten zählen

 

- Urnengrabstätten im Wurzelbereich von Bäumen

- Pflegefreie Sarg- und Urnengrabstätten

- Urnenkammern

- Anonyme Urnengrabstätten

 

Was bedeutet der Begriff „pflegefreie Grabstätte“?

 

Bei einer pflegefreien Grabstätte handelt sich um eine Grabstätte, bei welcher keine Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Es bedarf z. B. keiner Bepflanzung der Grabstätte, keiner Herstellung einer Einfassung sowie der Anfertigung und Aufstellung eines Grabmals.  

 

Kann ich pflegefreie Grabstätten trotzdem nach meinen Vorstellungen gestalten? Kann ich ein Grabmal aufstellen und die Grabstätte mit einer Einfassung umgeben?

 

Eine Grabgestaltung nach persönlichen Vorstellungen, beispielsweise durch Pflanzen und Schmuckobjekte, ist nicht möglich. Ebenso sind die Aufstellung eines individuell gestalteten Grabmals sowie der Einbau einer Einfassung nicht gestattet. Die Erstellung des Grabmals (Steinplatte bei pflegefreien Sarg- und Urnengräbern sowie Urnenkammern; Bronzetafel an Stele bei Gräbern im Wurzelbereich) wird vom Friedhofsverein nach Rücksprache mit den Angehörigen des Verstorbenen veranlasst.   

 

Ist Grabschmuck (Blumen oder Gestecke) erlaubt?

 

Grabschmuck in Form von Blumen, Kränzen oder Gestecken ist ausschließlich in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der Beisetzung erlaubt. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Grabschmuck jeglicher Art nach Ablauf der genannten Frist unverzüglich von diesen Grabstätten zu entfernen.     

 

Darf ich Kerzen oder elektrische Lichter an pflegefreien Grabstellen aufstellen?

 

Die Aufstellung von Kerzen, Öllichtern usw. auf pflegefreien Grabstätten ist aus Gründen des Brandschutzes unzulässig. Darüber hinaus würde die Entsorgung der ausgebrannten Kerzen durch unsere Mitarbeiter erfolgen müssen, wodurch dem Friedhofsverein Kosten entstehen würden.   

 

Elektrische Lichter beinhalten Batterien und sonstige elektronische Bauteile, welche als Sondermüll entsorgt werden müssen.

 

Wir möchten daher dringend darum bitten,

 

keinerlei Kerzen und Lichter an pflegefreien Grabstätten aufzustellen.

 

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, aufgestellte Kerzen und Lichter unverzüglich von diesen Grabstätten zu entfernen.

 

Das Aufstellen von Kerzen, Öllichtern oder LED-Lichtern an den Urnenwänden ist nur in den vom Friedhofsverein bereitgestellten Lampen erlaubt. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, außerhalb dieser Lampen aufgestellte Kerzen und Lichter unverzüglich zu entfernen.

 

Sind Ausnahmen von diesen Regelungen möglich? Im letzten Jahr habe ich beobachtet, daß an einigen Grabstellen im Wurzelbereich Pflanzungen vorgenommen wurden und daß dort Kerzen aufgestellt wurden.

 

Ausnahmen von den genannten Regeln sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

 

In der Vergangenheit hat es in der Tat vereinzelte Bepflanzungen an pflegefreien Grabstätten gegeben. Auch wurden dort in Einzelfällen Kerzen aufgestellt. Wir haben hierzu intensive Gespräche mit den jeweiligen Angehörigen der Verstorbenen geführt, auf die einschlägigen Regelungen hingewiesen und um deren Einhaltung gebeten.

 

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Eine Übersicht über die verschiedenen Bestattungsarten und die Möglichkeiten zur Gestaltung der Grabstätten können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

  

Windeck-Schladern, den 11. Mai 2019

  

Friedhofsverein Schladern e.V.

-Der Vorstand-

 

Nachruf 

 

für den langjährigen Vorsitzenden der Friedhofsvereins Schladern e.V. Eberhard Adlung

 

Eberhard Adlung, ein Schladerner Urgestein, wurde am 5. Juni 1937 geboren und starb am 8. März 2021 nach langer Krankheit.

 

Er wurde auf der Jahreshauptversammlung des Friedhofvereins 1992 zum 1. Vorsitzenden gewählt mit Günter Wick als 2. Vorsitzenden. 1997 veranlasste er die Anschaffung eines neuen Baggers und betrieb mit Erfolg die Erweiterung des Friedhofes durch das nördlich angrenzende sogenannte Birkenwäldchen, das schließlich 2001 von der Gemeinde Windeck dem Friedhofsverein übertragen wurde. 2002 förderte er zusammen mit Günter Wick den Bau der ersten Urnenwand, der 2006 und 2010 die zweite und dritte folgten.

 

2003 schied Günter Wick aus dem Vorstand aus, und  zum zweiten Vorsitzenden wurde Harald Weber gewählt. 2005 wird das Birkenwäldchen fest umzäunt und nach und nach in die jetzige schöne Parklandschaft umgewandelt. 2008 wird dann die Fahrzeughalle gebaut. 2010 stirbt Harald Weber unerwartet und Edmund Schneider wird 2011 zum zweiten Vorsitzenden gewählt.

 

2012 legt Eberhard Adlung nach 20 Jahren intensiver Tätigkeit sein Amt als Vorsitzender nieder und tritt zurück in die Reihe der Beisitzer. Der Vorstand  wird in der Jahreshauptversammlung neu gewählt: Stefan Becker wird erster Vorsitzender und Kassierer, Thomas Weber in Nachfolge seines Vaters zweiter Vorsitzender und Frieder Döring sein Vertreter. Im gleichen Jahr wird Eberhard Adlung aus Anlass seines 75. Geburtstages durch den neuen Vorstand zum Ehrenvorsitzenden ernannt! 2013 zieht er sich dann aus Krankheitsgründen ganz aus dem Vorstand zurück.

 

Am 8. März 2021 ist Eberhard Adlung von uns gegangen und damit ein großes Stück Geschichte des Schladerner Waldfriedhofes, den er wie sein persönliches Kind geliebt und betreut hat und auf dem er nun am 24. März 2021 zur ewigen Ruhe gebettet wird.

 

Der Vorstand des Friedhofsvereins Schladern e.V. verbeugt sich dankend vor Eberhard Adlung.

 

(Frieder Döring)