jährliche Laubfegeaktion

Liebe Mitglieder, Freunde und Nachbarn,
wir laden euch herzlich ein, gemeinsam beim Laubfegen auf dem Friedhof zu helfen. Es ist eine schöne Gelegenheit, unseren Ort der Ruhe und Erinnerung zu pflegen und ihm ein wenig frischen Glanz zu verleihen.

Wann: 15.November 2025 um 9:30 Uhr
Wo: Friedhof Schladern, Zum Sprietchen 28

Bringt bitte Handschuhe und, wenn möglich, eigene Rechen oder Besen mit. Für Verpflegung und Getränke wird gesorgt sein.

Wir freuen uns auf eure Unterstützung und auf ein geselliges Beisammensein!

GESTALTUNG VON PFLEGEFREIEN GRABSTÄTTEN

Bei welchen Bestattungsformen handelt es sich um pflegefreie Grabstätten?

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unseres Friedhofs,

im  vergangenen Jahr wurden verschiedene Anliegen und Fragen bezüglich der Gestaltung der pflegefreien Grabstätten an den Vorstand des Friedhofsvereins herangetragen. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um zu einigen der aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. 

***

Zu den pflegefreien Grabstätten zählen

- Urnengrabstätten im Wurzelbereich von Bäumen

- Pflegefreie Sarg- und Urnengrabstätten

- Urnenkammern

- Anonyme Urnengrabstätten

 

Was bedeutet der Begriff „pflegefreie Grabstätte“?

Bei einer pflegefreien Grabstätte handelt sich um eine Grabstätte, bei welcher keine Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Es bedarf z. B. keiner Bepflanzung der Grabstätte, keiner Herstellung einer Einfassung sowie der Anfertigung und Aufstellung eines Grabmals.  

Kann ich pflegefreie Grabstätten trotzdem nach meinen Vorstellungen gestalten? Kann ich ein Grabmal aufstellen und die Grabstätte mit einer Einfassung umgeben?

Eine Grabgestaltung nach persönlichen Vorstellungen, beispielsweise durch Pflanzen und Schmuckobjekte, ist nicht möglich. Ebenso sind die Aufstellung eines individuell gestalteten Grabmals sowie der Einbau einer Einfassung nicht gestattet. Die Erstellung des Grabmals (Steinplatte bei pflegefreien Sarg- und Urnengräbern sowie Urnenkammern; Bronzetafel an Stele bei Gräbern im Wurzelbereich) wird vom Friedhofsverein nach Rücksprache mit den Angehörigen des Verstorbenen veranlasst.   

Ist Grabschmuck (Blumen oder Gestecke) erlaubt?

Grabschmuck in Form von Blumen, Kränzen oder Gestecken ist ausschließlich in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der Beisetzung erlaubt. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Grabschmuck jeglicher Art nach Ablauf der genannten Frist unverzüglich von diesen Grabstätten zu entfernen.     

Darf ich Kerzen oder elektrische Lichter an pflegefreien Grabstellen aufstellen?

Die Aufstellung von Kerzen, Öllichtern usw. auf pflegefreien Grabstätten ist aus Gründen des Brandschutzes unzulässig. Darüber hinaus würde die Entsorgung der ausgebrannten Kerzen durch unsere Mitarbeiter erfolgen müssen, wodurch dem Friedhofsverein Kosten entstehen würden.   

Elektrische Lichter beinhalten Batterien und sonstige elektronische Bauteile, welche als Sondermüll entsorgt werden müssen.

Wir möchten daher dringend darum bitten,

keinerlei Kerzen und Lichter an pflegefreien Grabstätten aufzustellen.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, aufgestellte Kerzen und Lichter unverzüglich von diesen Grabstätten zu entfernen.

Das Aufstellen von Kerzen, Öllichtern oder LED-Lichtern an den Urnenwänden ist nur in den vom Friedhofsverein bereitgestellten Lampen erlaubt. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, außerhalb dieser Lampen aufgestellte Kerzen und Lichter unverzüglich zu entfernen.

Sind Ausnahmen von diesen Regelungen möglich? Im letzten Jahr habe ich beobachtet, daß an einigen Grabstellen im Wurzelbereich Pflanzungen vorgenommen wurden und daß dort Kerzen aufgestellt wurden.

Ausnahmen von den genannten Regeln sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

In der Vergangenheit hat es in der Tat vereinzelte Bepflanzungen an pflegefreien Grabstätten gegeben. Auch wurden dort in Einzelfällen Kerzen aufgestellt. Wir haben hierzu intensive Gespräche mit den jeweiligen Angehörigen der Verstorbenen geführt, auf die einschlägigen Regelungen hingewiesen und um deren Einhaltung gebeten.

*** 

Eine Übersicht über die verschiedenen Bestattungsarten und die Möglichkeiten zur Gestaltung der Grabstätten können Sie der nebenstehenden Tabelle entnehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.  

Windeck-Schladern, den 11. Mai 2019  

Friedhofsverein Schladern e.V.

-Der Vorstand-

Logo

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.